Wenn Sie sich Ihre Rechnung schon mal genauer angesehen haben, werden Sie festgestellt haben, dass dort eine Reihe an aufgezählten Faktoren zu finden sind, die den Gesamtpreis bilden. Dabei spielt der reine Energiepreise gar nicht mal die größte Rolle. Über die Hälfte sind verschiedene Steuern, Umlagen und Entgelte die den gesamten Strompreis beeinflussen.
Dabei bestimmt aber nicht der Versorger diese Preisanpassungen, sondern unsere Regierung. Da durch den Ausbau erneuerbarer Energien die Kosten für das Land steigen, muss dies umgemünzt werden, hinzu kommen dann noch verschiedene Zuschüsse vom Bund und schon ergeben sich Veränderungen.
Welche Sparten gibt es denn eigentlich überhaupt?
Die Erneuerbare-Energien-Gesetz Umlage
Besser bekannt als EEG-Umlage. Wie der Name schon erschließen lässt geht es um den Ausbau der erneuerbaren Energien der hier in Deutschland dadurch finanziert wird,
Seit dem 01.01.2021 in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz ist dieser Preis jedoch nicht auf zu erwartende 9,700 Cent/kWh gestiegen, sondern sank von 6,756 Cent/kWh auf 6,500 Cent/kWh. Dies macht einen Vorteil in Höhe von 0,256 Cent/KWh.
§19 StromNEV-Umlage
Hier ist sind ermäßigte Netzentgelte die zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem örtlichen Netzbetreiber verrechnet werden enthalten.
Für 2021 wurden diese auf 0,432 Cent/kWh festgeschrieben. Somit erhöhte sich dies um 0,074 Cent/kWh.
Mehr zu §19 StromNEV: https://www.netztransparenz.de/EnWG/-19-StromNEV-Umlage/-19-StromNEV-Umlagen-Uebersicht/-19-StromNEV...
KWK-Aufschlag
Die Bundesregierung hat das Ziel 2050 klimaneutral zu sein.
KWK steh für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Da der Bezug aus solchen Quellen unsere CO2 Bilanz zu verbessern, werden auch diese Erzeugungen gefördert.
Abwärme, Umweltwärme und Wärme aus erneuerbaren Energien werden ebenfalls immer mehr in KWK- und Wärmenetze mit einbezogen.
Der KWK-Aufschlag hat sich in 2021 hat sich um 0,028 Cent/KWh erhöht und liegt nun bei 0,254 Cent/KWh.
Offshore-Netzumlage
Um auch Einrichtung, Betrieb und Anbindung von Offshore-Windparks zu finanzieren, gibt es diese Umlage.
Diese hat sich um 0,021 Cent/kWh gesenkt. Somit sind wir seit 01.01.2021 bei 0,0395 Cent/kWh.
Umlage für abschaltbare Lasten (abLaV)
Da die Netzversorgung und die Netzstabilität immer weiter verbessert werden soll, können Betriebe kurzfristig auf die Lieferung von Strom verzichten. Dies nennt sich "Abschaltleistung" und wird dementsprechend vergütet.
Hier gab es einen Preisanstieg um 0,002 Cent/kWh. Der Preis beträgt nun 0,009 Cent/kWh.
Stromsteuer
Die gesetzliche Stromsteuer hat sich nicht verändert und liegt nach wie vor bei 2,050 Cent/kWh.
Was bedeutet das nun konkret für ein Unternehmen?
Im Vergleich zu 2020, als die Steuern und Abgaben bei 9,813 Cent/kWh lagen, fallen diese Preise für 2021 sogar günstiger aus. Es ergibt sich eine Ersparnis um 0,173 Cent/kWh und somit liegen wir nun bei 9,813 Cent/kWh.
Aufstellung der Steuern und Abgaben (bis 100.000 kWh Jahresbedarf Strom)
Was bedeutet das nun konkret für ein Unternehmen?
Im Vergleich zu 2020, als die Steuern und Abgaben bei 9,813 Cent/kWh lagen, fallen diese Preise für 2021 sogar günstiger aus. Es ergibt sich eine Ersparnis um 0,173 Cent/kWh und somit liegen wir nun bei 9,813 Cent/kWh.
Aufstellung der Steuern und Abgaben (bis 100.000 kWh Jahresbedarf Strom)