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Konzessionsabgabe 

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  • 26 Aug., 2021

Was ist das?

Allgemein - häufigste Fälle:

#Energieversorgungsunternehmen (EVU ) zahlen Städten und Gemeinden Geld für das Recht öffentliche Wege zu nutzen, um Leitungen zu legen und zu betreiben (Strom und Gas). Das betrifft des weiteren auch aber natürlich auch Wasserversorgungsunternehmen (WVU).

Die #Konzessionsabgabe ist für Gemeinden und Städte eine vorzeigbare Einnahmequelle. Gesamt kommen da mehrere Millionen Euro in #Deutschland zusammen. Bereits vor 10 Jahren, im Jahr 2011, waren es 3.439,00 Millionen Euro.

Rechtsgrundlage

Im Bereich Strom und Erdgas ist die sogenannte Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und der jeweilige Konzessionsvertrag die Rechtsgrundlage zwischen Energieversorgungsunternehmen gemäß §3 N18 EnWG und der Stadt/Gemeinde.

Bei #Strom und #Gas werden die Konzessionsabgabe auf Cent pro Kilowattstunde (kWh) vereinbart. Diese sind Bestandteil des #Energiepreises die der #Energieversorger beim Endkunden abrechnet. In der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)“ sind zulässigen Höchstbeträge geregelt.

Im Wesentlichen ist die Konzessionsabgabe von der Einwohnerzahl der Stadt/Gemeinde, der #Spannungsebene des Netzanschlusses (Nieder- oder #Mittelspannung) und auch der Verbrauchsstruktur (Jahresverbrauch und #Leistung) abhängig.

Die #Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 1. Januar 1992 wurde zuletzt durch Art. 3 Abs. 40 des „Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ vom 7. Juli 2005 geändert und damit an das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst. (Quelle: Wikipedia)


Strom Konzessionsabgaben 📊

Zulässige Höhe der Konzessionsabgaben für Tarifkunden in Gemeinden

bis 25.000 Einwohner 1,32 ct/kWh (z.B. Öhringen | Mosbach | Freudenstadt)

bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh (z.B. Bamberg | Gera | Konstanz)

bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh (z.B. Bonn | Mannheim | Augsburg)

über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh (z.B. Hamburg | Köln | Stuttgart)

für Strom im Schwachlasttarif 0,61 ct/kWh für Sondervertragskunden 0,11 ct/kWh

Tarifkunden sind, die auf Grundlage von § 36 und § 38 EnWG im Sinne der #Konzessionsabgabenverordnung versorgt werden.


Weiterhin wichtig!❗

Darüber hinaus werden Kunden die unter 30.000 kWh Jahresverbrauch liegen und bei der Stromlieferung mit einer gemessenen Leistung von mindestens 2 x im Jahr höher als 30 kW nicht nachweisen können, als Tarifkunden behandelt.

Aus rechtlicher Sicht gelten nur Stromverbraucher mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch und einer Leistung von mindestens 2 x im Jahr höher als 30 kW (Kalenderjahr) als Sondervertragskunden. (§2 Abs. 7 KAV vom 1. November 2006).

Gemeinsam mit den Netznutzungsentgelten wird die Konzessionsabgabe für Strom vom Verteilnetzbetreiber an die betreffende Stadt/Gemeinde abgeführt.

Es gilt der Grenzpreis hinsichtlich der Abgabepflicht für Sondervertragskunden.

Die Konzessionsabgabe für Gas werde ich noch in einem zusätzlichen Artikel veröffentlichen. 😉

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von Sanny 21 März, 2019
Herzlich willkommen auf meiner neuen Webseite. Ich bin Sanny und ich möchte auf dieser Plattform meine drei absoluten Leidenschaften mit dir teilen :) SINGEN, BUSINESS und Menschen mit Worten zu INSPIRIEREN. Genau darum soll es in meinen künftigen Posts gehen. Ich möchte dich gerne an meiner Reise durch den aufregenden B2B Businessalltag und meine damit verbunden Herausforderungen teilnehmen lassen. Außerdem soll diese Page eine Inspiration und Motivation dafür sein, dass es sehr wohl möglich ist eine erfolgreiche Karriere, private Leidenschaften und neue Projekte unter einen Hut zu bekommen. Vor allem möchte ich die Ladies unter euch an die Hand nehmen und dich unterstützen mutig zu sein, dein Potenzial voll auszuschöpfen und immer wieder aufzustehen wenn du mal hinfällst. #fallseventimesstandupeight sanny.rocks soll Menschen zusammen bringen, die das Leben lieben, respektvoll miteinander umgehen und gemeinsam Business machen wollen.
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