Am 31.01.2020 hat das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) mit der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung, die offizielle Markterklärung für den Smart-Meter-Rollout gegeben. Nach der dritten Zertifizierung der Smart-Meter-Gateways und dem Erfüllen der Voraussetzungen nach §24 Abs. 1 MsbG ist dies der lang erwartete Startschuss für die neuen Messsysteme.
"Der Einbau von intelligenten Messsystemen inkl. Smart-Meter-Gateways ist ab dem 17.02.2020 verpflichtend für Stromzähler mit mindestens 6.000 kWh/Jahr und maximal 100.000 kWh/Jahr." (BSI)
Warum das gerade für Unternehmen mir Verbräuchen zwischen 40.000 kWh und 99.999 kWh im Jahr von Vorteil sein kann.
Das Wort "smart" kennen wir aus dem Englischen und heißt übersetzt "clever"/"intelligent". Meter heißt Messgerät/Zähler. Ein intelligenter Zähler also.
Ein intelligenter Zähler ist im engeren Sinne ein Stromzähler, der digital Daten empfängt und sendet und dazu in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist. Empfangene Daten sind z. B. Tarifänderungen, gesendete Daten z. B. der Stromverbrauch. (Wikipedia)
Was kann dieser Smartmeter und welche Vorteile kann man nutzen?
Wir alle kennen es. "Bitte Zählerstand ablesen". Unsere alten Zähler konnten keine Verbrauchsdaten übermitteln. Gerade für Unternehmen die verteilte und viele Standorte haben oftmals ein lästiger Aufwand. Und wie oft vergisst man es doch an der ein oder anderen Stelle oder hat einen Zahlendreher drin.
Die Smartmeter übermitteln, dank sogenanntem GATEWAY, diese Verbrauchswerte ganz von alleine an den örtlichen Netzbetreiber. Briefe vom Stromversorger mit "Schätzung" und zu hohen Berechnungen gehören damit der Vergangenheit an.
Smartmeter ist nicht gleich Smartmeter. Im besten Fall hat man einen Smartmeter der noch so clever ist, dass er die Auslastung, also die kW-Spitzen misst. So haben Sie die Möglichkeit Ihre Energiekosten um einen weiteren Faktor zu senken. Wenn Sie 2 x im Jahr in zwei verschiedenen Monaten jeweils eine Spitze von mindestens 30 kW nachweisen können, können Sie Ihre Konzessionsabgabe deutlich senken. Die Konzessionsabgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl und variiert zwischen 1,32 Cent/kWh und 2,39 Cent/kWh.
Mit Nachweis zahlen Sie pro kWh nur noch 0,11 Cent.
Beispiel: Jahresverbrauch 80.000 kWh in Düsseldorf
Ohne Messung der Spitzen : 80.000 kWh x 2,39 Cent/kWh = 1,191,20 €
Mit Nachweis der Spitzen von 30 kW zwei Mal im Jahr: 80.000 kWh x 0,11 Cent/kWh = 88,00 €
Differenz: 1.103,20 €
Wer tauscht diesen Zähler zum Smartmeter aus?
Generell ist der Messstellenbetreiber vor Ort für den Wechsel der Smartmeter verantwortlich, dieser bestimmt auch die Kosten für das Gerät. Doch Achtung, die Messung der Spitzen ist oftmals nicht vorhanden. Wichtig für Sie zu wissen ist folgendes:
Sie haben das Recht und die freie Wahl der Entscheidung, genau so wie beim Strom-oder Gasvertrag, von wem Sie Ihren Messstellenbetrieb/Smartmeter möchten.
Mein Tipp: Nutzen Sie Smartmeter die die Spitzen messen können und mit denen Sie ein Monitoring erhalten. Mit dem Monitoring machen Sie Ihre Verbrauchswerte sichtbar und damit gewinnen Sie den vollen Nutzen. Achten Sie dabei auf Zuverlässigkeit, Datenschutz und auch die Kosten für den Smartmeter.
Sie haben Fragen oder wollen für diese Entscheidungen professionelle Unterstützung?
Schreiben Sie mir gerne eine Mail an: hello@sanny.rocks und ich melde mich bei Ihnen zurück.
Bis zum nächsten Artikel!
Ihre Energie Agentin Sanny